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Schuldnerberatung -  Schuldenfrei in 3 Jahren

Rechtsberatung

Schuldnerberatung -
Schuldnerhilfe bei Schulden

Endlich schuldenfrei - professionelle Schuldnerberater helfen - schulden frei mit uns

Schuldnerberatung - in 3 Jahren schuldenfrei?

Welche Vorteile hat eine Verbraucherinsolvenz?

Die Insolvenzordnung bietet überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit, sich innerhalb von regelmäßig 3 Jahren von ihrem Schuldenberg zu befreien, selbst wenn während der gesamten Verfahrenslaufzeit kein pfändbares Einkommen oder Vermögen erzielt werden kann. Hier gilt es zu beachten, dass die außergerichtliche Vorbereitungszeit hinzu kommt. Durch die Regelung der Kostenstundung können so auch völlig Mittellose an dem Verfahren teilnehmen und eine Entschuldung erreichen.

Nie war es für den Schuldner günstiger, denn die Insolvenzlaufzeit wurde halbiert.

Wie lange dauert eine Verbraucherinsolvenz?

Schuldner können in drei Jahren schuldenfrei sein.

Wie funktioniert die Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren mit Ihrer RA Schuldnerberatung?


Sie als Schuldner lassen sich erstmal einen Termin bei einem unserer Schuldnerberater in Ihrer Nähe geben. Das Erstgespräch ist für Sie immer kostenfrei und soll Sie in die Lage versetzen, Ihre vorliegenden Möglichkeiten einzuschätzen. Wir sehen uns zusammen Ihre Unterlagen an, Sie erzählen wie sich Ihre Probleme zusammensetzen und wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.

Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens für Privatpersonen?

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch

  • Antrag auf Privatinsolvenz

  • Gerichtlicher Einigungsversuch (falls möglich)

  • Insolvenzverfahren

  • Wohlverhaltensperiode

  • Restschuldbefreiung

 

Wie hilft mir die RA Schuldnerberatung bei dem Verfahren?

Natürlich erledigen wir in der Vorbereitungszeit hinter den Kulissen neben dem außergerichtlichen Einigungsversuch alle Aufgaben für Sie: Wir nehmen Kontakt zu den Gläubigern auf, holen eine aktuelle Forderungsaufstellung ein und Verhandeln mit den Gläubigern über den Vergleich. Wir sind das Bindeglied zwischen den Gläubigern und Ihnen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

 

Wir informieren Sie aber immer über den aktuellen Stand der Vorbereitung

  • Wir helfen Ihnen, ohne lange Wartezeiten

  • Wir führen für Sie die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern und Erzielen das beste Ergebnis für Sie.

  • Wir übernehmen alle Tätigkeiten für Sie. Damit es für Sie einfach bleibt.

  • Wir haben keine versteckten Kosten - Sie wissen von Anfang an, was unsere Tätigkeit kostet und zahlen diese in monatlichen Raten ab.

 

Was muss passieren bevor die Insolvenz startet?


Bevor die eigentliche Insolvenz starten kann, muss der Schuldner zunächst einen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen. Die Gläubiger müssen darüber informiert werden, wie er plant, seine Schulden zu begleichen.

 

Schlägt dieser Versuch fehl, geht das Insolvenzverfahren in seinem Ablauf in die nächste Phase. Den Insolvenzantrag werden wir mit Ihnen gemeinsam vorbereiten und beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Sofern es möglich ist und Aussicht auf Erfolg hat, werden wir dem Gericht vorschlagen einen gerichtliche Schuldenbereinigungsplan durchzuführen. Dieser sieht in der Regel genauso aus, wie unser außergerichtlicher Einigungsversuch. Der Richter kann aber hier die Zustimmung ablehnender Minderheiten ersetzen. Sofern abzusehen ist, dass ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan keinen Erfolg verspricht, wird dieser auch nicht durchgeführt. In diesem Fall wird das Insolvenzverfahren sofort eröffnet.

 

Zu diesem Zeitpunkt wird ein Insolvenzverwalter vom Gericht eingesetzt, welcher für die Verwertung des pfändbaren Vermögens des Schuldners zuständig ist. Wurden die angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und festgestellt und die Insolvenzmasse an die Gläubiger verteilt, folgt der Schlusstermin. Ergeben sich keine Einwände, wird der gerichtliche Teil des Insolvenzverfahrens Verfahren abgeschlossen und Sie gehen in die Wohlverhaltensphase.

 

Alles Endet 3 Jahre nach dem Eröffnungsbeschluss mit der Restschuldbefreiung.

 

Theoretisch ist es möglich, den Insolvenzantrag selbst zu stellen. Wir empfehlen aber immer, diesen von unseren Fachleuten für Sie vorbereiten zu lassen. Sie müssen dann nur noch unterschreiben und der Antrag geht in die Post.
Hier geht es nicht darum, mehr Kosten zu produzieren, sondern für Sie das beste Ergebnis rauszuholen.

 

Unser Bestreben ist es, Sie möglichst auf alle Eventualitäten vorzubereiten und Sie bis zum vereinbarten Ziel zu betreuen. Denn unseren Slogan leben wir.

RA Schuldnerberatung - Schuldenfrei mit Uns!

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