Was ist eine Regelinsolvenz?
Was ist die Regelinsolvenz genau?
Das Regelinsolvenzverfahren – ist das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmen, Selbständige, Freiberufler und Gesellschaften (GbR, GmbH etc.) aber unter Umständen auch für ehemalige Selbstständige. Haben Sie als ehemaliger Selbstständiger mehr als 19 Gläubiger oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen ihrer Mitarbeiter (nicht gezahlte Löhne, offene Krankenversicherungsbeiträge der ehemaligen Angestellten oder Lohnsteuerforderungen) dann gelten für Sie ebenfalls die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens.
Was sind die Vorrausetzungen für eine Regelinsolvenz?
Die Regelinsolvenz tritt immer dann ein, wenn ein Unternehmen insolvent ist. Dies ist der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt.
Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Diese liegt laut Gesetz immer vor, wenn Sie Ihre Zahlungen eingestellt haben.
Sie können aber auch schon bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellen. Dies kann natürlich nur als Prognose durch die Aufstellung eines Finanzplans ermittelt werden. Hier müssen Sie die zu erwartenden Einzahlungen den vorhersehbaren Auszahlungen für einen berechenbaren Zeitraum gegenüberstellen.
Von einer Überschuldung spricht man dann, wenn das Vermögen des Schuldners/Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.
Weitere Voraussetzung für das Regelinsolvenzverfahren ist ein schriftlicher Antrag durch Sie beim zuständigen Insolvenzgericht.
Bitte beachten Sie, dass auch ein Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen kann. Besonders Krankenkassen und Finanzämter sind relativ schnell bereit auch bei geringen Forderungen einen Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Wissen müssen Sie, dass Sie bei einem Fremdantrag keine Restschuldbefreiung bekommen!
Sollten Sie im Falle eines Fremdantrages bereits mit dem Gedanken eines Insolvenzverfahren gespielt haben, sollten Sie sofort einen eigenen Insolvenzantrag stellen.
Auch wenn Sie die Forderung umgehend und vollständig bezahlen, bedeutet dies nicht, dass der Fremdantrag sofort erledigt ist.
Holen Sie sich die kompetente Beratung unsere Schuldnerberater, damit Sie nicht an den Klippen des Rechts mit Ihrem Unternehmen kentern.
Was ist der Unterschied zwischen einer Privat- und einer Regelinsolvenz?
Hauptsächlicher Unterschied ist, dass im Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben ist, dieser außergerichtliche Einigungsversuch ist im Regelinsolvenzverfahren nicht notwendig.
Sie könnten also sofort einen Insolvenzantrag stellen.
Lassen Sie sich durch unsere fachkundigen Berater unterstützen, damit Ihr Insolvenzverfahren von Anfang an richtig läuft und Sie wieder die Kraft zu einem Neuanfang haben.
Ein Insolvenzverfahren muss nicht zwangsläufig zur Schließung Ihres Unternehmens führen, sondern kann auch im Insolvenzverfahren fortgeführt werden.
Eine eigene selbstständige Tätigkeit ist auch im Insolvenzverfahren weiter möglich.
Sprechen Sie mit uns!
Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen!