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Rechtsberatung

Häufig gestellte Fragen 
zur Schuldnerberatung

Endlich schuldenfrei - professionelle Schuldnerberater helfen - schulden frei mit uns

  • Wer wendet sich an die RA Schuldnerberatung?
    Es wenden sich meistens die Personen an uns, die nicht zur öffentlichen Schuldnerberatung gehen möchten bzw. können oder bereits dort waren. Ihnen ist der Ablauf in den öffentlichen Stellen zu kompliziert und/oder die Wartezeit zu lang. Selbstständige sowie nicht als „sozial schwach“ einzustufende Verschuldete wurden dort sogar schon abgewiesen. Für nicht sozial Schwache werden auch dort bereits Gebühren erhoben. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, verschuldeten und kreditgeschädigten Menschen durch schnelle und professionelle Unterstützung individuell und ohne schädigende Wartezeiten zu helfen. Wichtig auf dem Weg aus der Schuldenfalle sind begleitende Maßnahmen mit dem Ziel, schuldenfrei zu bleiben.
  • Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate raus aus den Schulden.
    Sie zahlen nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten. Schuldenregulierung durch Einigung mit Ihren Gläubigern und Vermeidung der Privatinsolvenz eine bezahlbare Rate für alle Ihre Schulden Durch die Reduzierung Ihrer monatlichen Belastung und eine mögliche Senkung der Gesamtschulden auf bis zu 80 % und mehr wird der Schuldenberg wieder überschaubar und für Sie bezahlbar. Die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts wie Herrn Schewtschenko, seit nunmehr 20 Jahren in der Schuldnerberatung tätig, ist ratsam, besonders wenn Sie noch über Einkünfte verfügen und somit eventuell eine Privatinsolvenz vermeiden können. Nicht selten hat Rechtsanwalt Schewtschenko in seiner Praxis Vergleiche auf 20 % der ursprünglichen Schuldsumme aushandeln können. Das heißt, wenn Sie zum Beispiel 20.000,- € Schulden haben, kann ein Einmalvergleich auf 4.000,- € ohne weitere Zinsen und Kosten ausgehandelt werden. Auch hier kann in den meisten Fällen der Betrag dann auch noch in für Sie bezahlbaren Raten gezahlt werden. Das Ziel unserer erfolgreichen Arbeit ist die außergerichtliche Schuldenregulierung durch Einigung und damit die gezielte Vermeidung Ihrer Privatinsolvenz. Regulierung durch Einigung und die Vermeidung der Privatinsolvenz. Wir setzen uns mit vereinten Kräften für Sie ein – mit kompaktem Fachwissen. Mit dieser Perspektive beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in die Schuldenfreiheit. Mit einer bezahlbaren monatlichen Rate, wenn Sie das Insolvenzverfahren vermeiden wollen. Voraussetzungen für den Erfolg: Voraussetzung für unsere Beratung und Begleitung ist, dass Sie über ein regelmäßiges Einkommen oder anderweitig über Geldbeträge verfügen, die zur Tilgung Ihrer Schulden monatlich eingesetzt werden können. Auch ein kleiner Betrag kann schon ausreichen, um Sie langfristig von der Verschuldung zu befreien. Nach gemeinsamer Festlegung einer für Sie tragbaren Rate und der Zustimmung Ihrer Gläubiger überweisen Sie einfach nur noch diesen monatlichen Betrag an eine einzige Stelle. Auf diese Weise kehrt in Ihrem Leben wieder Ruhe ein, denn alles andere erledigen wir für Sie. Die Höhe der Rate ist zwar auch abhängig von der Anzahl der Gläubiger, Ihrem Einkommen und der Höhe Ihrer Schulden; aber mit einer angemessenen Rate können wir entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen treffen, damit Sie aus den Schulden herauskommen. Sie können wieder durchatmen, weil Sie wissen, woran Sie sind, und weil Sie den Berg nun Schritt für Schritt abtragen können. Meist sparen Sie auf diesem Weg viel Geld. Dann zahlen Sie nur noch eine monatliche Rate an eine Stelle und das Honorar für uns ist in dieser einzigen reduzierten und für Sie tragbaren Rate schon enthalten.
  • Einmalzahlung bzw. Direktsanierung
    Eventuell besteht die Möglichkeit einer Direktsanierung. Manche Gläubiger geben sich mit einer Einmalzahlung zufrieden: 20 % des Betrags mit Sicherheit zu bekommen, ist ihnen lieber, als auf dem vollen Betrag zu bestehen, wenn ungewiss ist, ob sie ihn jemals erhalten. Durch geschicktes Verhandeln können Nachlässe von bis zu 80 % erzielt werden. Sofern ein Zahlbetrag in gewisser Höhe zur Verfügung steht, vielleicht aus Ihrem Familienkreis, wird dieser als Einmalbetrag auf Ihre Schulden angeboten. Wenn alle Gläubiger zugestimmt haben und die Bezahlung erfolgt ist, wird Ihnen der Rest Ihrer Schulden erlassen. Anders gesagt: Sie tilgen den Großteil Ihrer Verpflichtungen mit einem Schlag und sind damit von den Forderungen Ihrer Gläubiger befreit! Raus aus den Schulden Eine außergerichtliche Einigung erspart in 100 % der Fälle das Insolvenzverfahren.
  • Das Insolvenzverfahren - die Restschuldbefreiung
    Wenn nicht alle Gläubiger dem Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung zustimmen, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Dann werden Sie durch die gesetzlich geregelte Restschuldbefreiung schuldenfrei. Die Insolvenzordnung bietet einen Ausweg aus der Schuldenkrise und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich endgültig von Ihren Schulden zu befreien. Das Insolvenzverfahren ermöglicht Ihnen damit im zweiten Schritt einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neubeginn. Wartezeiten können zu finanziellen Nachteilen führen. Durch die Überlastung der karitativen Beratungsstellen und die sehr langen Wartezeiten kann es für Schuldner zu erheblichen finanziellen und wirtschaftlichen Nachteilen kommen. Schuldner mit beispielsweise einer kurz bevorstehenden Lohn- oder Gehaltspfändung, anberaumten Zwangsversteigerung, Wohnungskündigung oder laufenden Kontopfändung haben in der Regel keine Zeit, mehrere Monate auf Hilfe zu warten. Der Schuldner benötigt hier eine sofortige und nachhaltige Hilfe, ohne lange Wartezeit. Gut zu wissen: Wir sind eine kompetente Beratungsstelle und nach § 305 InsO „geeignete Personen“ im Sinne des Insolvenzrechts.
  • Wir arbeiten Ihre Unterlagen komplett auf
    Unser Angebot umfasst im Unterschied zu diakonischen oder öffentlichen Beratungsstellen auch die vollständige Aufarbeitung Ihrer zur Überschuldung gehörenden Papiere. Alle Rechnungen, Mahnungen, Bescheide und sonstigen Nachweise werden von uns systematisch aufgearbeitet.
  • Bin ich überschuldet?
    Man gerät in die sogenannte Überschuldung, wenn die eigenen Schulden das persönliche Vermögen bzw. Einkommen übersteigen. Ebenso kann man in eine überschuldete Situation geraten, wenn das Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, um die regelmäßig anfallenden Kosten zu bezahlen.
  • Was heißt eigentlich Schuldenfalle?
    Da man Schulden in der Regel verzinst zurückzahlen muss, kann aus diesem erhöhten Betrag ein Teufelskreis entstehen: Trotz regelmäßiger Zahlung kann die Schuldenlast dennoch nicht abgebaut werden, sondern wird im Gegenteil durch Mahn- und Vollstreckungskosten noch erhöht. Diese zusätzlichen Kosten sind dann ebenfalls zu verzinsen und können sogar leicht dazu führen, dass sich die Schuldsumme am Ende verdoppelt. Dann werden aus vielen kleinen Raten erdrückende Schulden.
  • Wie komme ich aus der Schuldenfalle wieder raus?
    Selbstverständlich – auch darin besteht unsere Aufgabe! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich von überhöhten Schulden zu befreien. Entweder werden im Rahmen von Vergleichsverhandlungen bezahlbare Raten festgelegt oder es wird eine Einmalzahlung mit allen Beteiligten vereinbart. Wenn allerdings keinerlei Geldbeträge für eine monatliche Abzahlung zur Verfügung stehen oder die außergerichtliche Einigung scheitert, muss die Verschuldung mit staatlicher Hilfe und einem Insolvenzverfahren gelöst werden.
  • Was ist eine Schuldnerberatung?
    Unter Schuldnerberatung versteht man die fachlich kompetente Hilfestellung bei finanziellen und rechtlichen Fragen, die Personen mit Schuldenproblemen angeboten wird. Diese Leistungen werden auch von karitativen Einrichtungen (Caritas, AWO, Diakonie), Vereinen und Rechtsanwälten angeboten. Von den einen ohne, von den anderen mit Gebühren.
  • Was ist eine staatlich zugelassene Schuldnerberatung?
    Es gibt kostenlose staatliche Anlaufstellen, über die wir unsere Kunden informieren und an die wir bei Bedarf sogar bewusst verweisen. Wie auch Rechtsanwälte und Steuerberater haben die Mitarbeiter dieser staatlichen Schuldnerberatungen die erforderlichen Genehmigungen, um Verschuldete rechtlich zu beraten und für sie Verhandlungen mit ihren Gläubigern zu führen. Da die öffentliche Schuldnerberatung einen Teil der Sozialarbeit darstellt, bekommen Ratsuchende sozial schwache Menschen ggf. dort die nötigen umfassenden Dienstleistungen kostenlos. Viele dieser Einrichtungen lehnen aber die Sichtung, Sortierung und Aufarbeitung der benötigten und bei den Hilfesuchenden befindlichen Unterlagen ab. Entsprechende Adressen sind im Internet oder bei der jeweiligen Gemeinde zu finden. Auch wenn wir nicht kostenlos arbeiten, haben mehrere Gerichte die Vorteile der professionellen Schuldnerberatung bestätigt. Die Erstberatung ist für Hilfesuchende selbstverständlich kostenfrei. Es werden keine Aufnahmegebühren und keine monatlichen Vereinsbeiträge erhoben.
  • Wer steht hinter der Schuldnerberatungsstelle RA Schuldnerberatung?
    Rechtsanwalt Alexander Schewtschenko, Rechtsanwalt von mehr als 4000 Mandanten seit über 20 Jahren im Insolvenzrecht zu Hause und seit 15 Jahren in der Schuldensanierung. Rechtsanwalt Schewtschenko ist Fachanwalt für Sanierungsrecht und Insolvenzrecht, sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht. Somit ist er gut ausgebildet für die notwendigen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Viele Gläubiger sind uns aufgrund der jahrelangen Arbeit bekannt und wir verhandeln für Sie auf Augenhöhe mit Ihren Gläubigern.
  • Was ist die Insolvenzordnung?
    Die Insolvenzordnung ist zum 01.01.1999 in Kraft getreten. Zum ersten Mal hat der Gesetzgeber den Bürgern die Möglichkeit zu einer vollständigen Entschuldung eröffnet. Auch gegen den Willen von Gläubigern kann sich der redliche Schuldner von seinen Forderungen befreien. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Entschuldung sowie die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse und soweit vorhanden die Verwertung von Vermögen des Schuldners. Die Insolvenzordnung regelt das gesamte Verfahren.
  • Was sind häufige Gründe für eine Insolvenz?
    Es gibt einige Gründe, die zu einer Überschuldung und in der Folge in eine Privatinsolvenz führen. Plötzliche Veränderungen der Lebensumstände sind die häufigste Ursache für eine Überschuldung und dem folgenden Weg in eine Privatinsolvenz. Hierzu zählen unter anderem Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Scheidung und Suchterkrankungen. Allerdings kann auch der falsche Umgang mit den finanziellen Mitteln und unwirtschaftliche Haushaltsführung zu einer Überschuldung führen. Ist in der Folge der zuvor genannten Ursachen eine Zahlung an die Gläubiger nicht mehr möglich und ein Vergleich mit den Gläubigern kommt auch nicht zustande, dann ist der letzte Ausweg meistens die Privatinsolvenz.
  • Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
    Das Insolvenzverfahren dauert 3 Jahre ab Eröffnung.
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Verbraucherinsolvenzverfahren und einem Regelinsolvenzverfahren?
    Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur für Verbraucher oder ehemals Selbständige, die ihr Gewerbe abgemeldet haben. Ehemalige Selbstständige dürfen zudem maximal 19 Gläubiger haben und es dürfen keine Forderungen von Mitarbeitern aus Lohn oder Lohnnebenkosten wie z.B. Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. vorhanden sein. Unternehmer, die noch unternehmerisch tätig sind oder ehemalige Unternehmer, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen einen Regelinsolvenzantrag stellen. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist im Vorfeld ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-versuch gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei, sowie bei der Stellung des Insolvenzantrages, unterstützt z.B. eine Schuldnerberatung. Ansonsten sind die Verfahren gleich.
  • Wann lohnt sich die Privatinsolvenz?
    Es hängt immer von der individuellen Situation des Schuldners ab, ob der Gang in eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist. Grundsätzlich gibt es keine bestimmte Summe, ab der sich eine Privatinsolvenz lohnt. Allgemein lohnt sich eine Privatinsolvenz in jedem Fall, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern scheitert. Auch bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann die Privatinsolvenz der richtige Weg sein.
  • Welche Formulare gibt es für den Insolvenzantrag?
    Es gibt vorgegebene Formulare, der Insolvenzantrag ist auf den amtlichen Vordrucken zu stellen. Der Schuldner hat sich zwingend an die Vorgaben der Vordrucke zu halten und diese vollständig und sorgfältig auszufüllen. Die Schuldnerberatungsstelle, die auch den außergerichtlichen Einigungsversuch mit begleitet hat, unterstützt hier bei dem Ausfüllen des Antrages sowie den erforderlichen Anlagen und ggf. auch bei der Stellung des Kostenstundungsantrags für das Verfahren.
  • Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
    Jeder Kontoinhaber hat Anspruch darauf, dass seine Bank innerhalb von vier Werktagen das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln muss. Dieser gesetzlichen Vorgabe kann sich auch kein in Deutschland tätiges Kreditinstitut entziehen. Es gibt zudem die Möglichkeit, den Sockelfreibetrag zu erhöhen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Hierfür kann man sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, die dann bei der Bank vorgelegt werden muss.
  • Wie hoch ist aktuell der Grundfreibetrag auf dem P- Konto?
    Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hat jeder Verbraucher die Möglichkeit, sich gegen eine mögliche Kontopfändung zu schützen. Mit Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto ist ein monatlicher Betrag von 1.499,99 Euro (Stand 1. Juli 2024) auf dem Konto vor einer Pfändung geschützt. Erst Beträge, die über diesen Sockelbetrag hinausgehen, können entsprechend gepfändet werden.
  • Was ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch?
    Der Schuldenbereinigungsversuch ist Voraussetzung für die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Eine sogenannte geeignete Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bescheinigt, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt wurde und gescheitert ist. Mithilfe dieser Stelle, also einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt, Steuerberater.... muss gemeinsam ein Vergleichsvorschlag an die Gläubiger gerichtet werden. Ein Vergleich ist ein Angebot, wieviel der Schuldner seinen Gläubigern zahlen kann. Der Betrag richtet sich nach dem pfändbaren Einkommen. Wenn der Vergleichsvorschlag scheitert, also nicht alle Gläubiger ihre Zustimmung erteilen, dann ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitert. Mit einer Bescheinigung der vorgenannten Person oder Stelle, über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs kann dann innerhalb einer Frist von 6 Monaten der Insolvenzantrag gestellt werden.
  • Wie kann ich einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen?
    Mithilfe einer Schuldnerberatungsstelle werden alle Gläubiger angeschrieben und gefragt, wie hoch ihre Forderungen sind. Danach bietet der Schuldner den Gläubigern entweder einen Einmalbetrag oder die Zahlung eines bestimmten Betrages über einen längeren Zeitraum an. Dieser wird dann gemäß einer errechneten Quote an die Gläubiger gezahlt. Die Gläubiger erklären ihrerseits den Verzicht auf den Rest der Forderung, sofern der Plan vom Schuldner erfüllt wird. Normalerweise wird dieser Vertrag über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Gläubigern noch durch einen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen ergänzt. Solange der Schuldner zahlt, soll der Gläubiger also nicht vollstrecken dürfen.
  • Was ist eine Lohnabtretung?
    Eine Lohnabtretung kann sich jeder unter­schreiben lassen, der einem anderen Geld leiht. Werden später Raten nicht gezahlt, kann die Lohn­abtretung dem Arbeit­geber vorgelegt werden und dieser überweist die ent­sprechende Summe an denjenigen, der die Lohn­abtretung eingereicht hat.
  • Was ist eine Lohnpfändung?
    Bei der Lohnpfändung muss Ihr Gläubiger zunächst einen Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, gerichtlicher Vergleich, notarielles Schuldanerkenntnis) gegen Sie besitzen. Er kann dann bei Gericht einen Pfändungsbeschluss erwirken. Ihr Arbeitgeber ist dann gesetzlich verpflichtet, Ihr Gehalt bis zur Pfändungsfreigrenze an den entsprechenden Gläubiger zu überweisen. Dies kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Was ist eine Bürgschaft?
    Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlich­keiten eines Dritten (Hauptschuldner) einzustehen. Das heißt eine Bürgschaft ist eine Absicherung für Gläubiger. Diese wollen damit das Risiko verringern, ihr Geld wegen einer Zahlungs­unfähigkeit des Haupt­schuldners nicht zurückzubekommen.
  • Was ist eine Restschuldbefreiung?
    Die Restschuldbefreiung stellt dann das Ende des Insolvenzverfahrens dar. Bei einem ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens bekommt der "redliche" Schuldner mit der Restschuldbefreiung seine Schulden erlassen.
  • Was ist eine Vermögensauskunft?
    Bei einer Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid genannt) gibt der Schuldner eine Erklärung über seine Vermögenslosigkeit ab. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis über sein gesamtes pfändbares und unpfändbares Vermögen und enthält insbesondere Angaben über: die Vermögensstände, Kontoverbindungen und Bausparguthaben, Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Angabe der Arbeitsstelle, Lebensversicherungen usw. In der Regel gibt der Schuldner die Vermögensauskunft über den aktuellen Vermögensstand vor einem Gerichtsvollzieher ab.
  • Was macht der Insolvenzverwalter?
    Nach der Eröffnung eines möglichen Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amtsgericht wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter benannt und eingesetzt. Zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters gehören, dass er die sogenannte Insolvenzmasse verwaltet und vorhandene Vermögenswerte verwertet, um den erzielten Erlös an die Gläubiger aufzuteilen.
  • Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
    Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Vollstreckungsgericht verfügt und versetzt den Gläubiger in die Lage z. B. den Lohn oder das Gehalt eines Schuldners pfänden zu lassen. Der Gerichtsvollzieher stellt den erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem sogenannten Drittschuldner zu. Dies kann unter Anderem der Arbeitgeber oder die Bank des Schuldners sein. Auch der Schuldner selbst erhält eine Kopie des Beschlusses, dies erfolgt jedoch in der Regel später als die Zustellung an den Drittschuldner.
  • Was macht ein Gerichtsvollzieher?
    Der Gerichtsvollzieher wird vom Gläubiger beauftragt, Forderungen gegenüber Schuldnern durchzusetzen bzw. einzutreiben. Durch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers kann festgestellt werden, ob beim Schuldner Vermögenswerte vorhanden sind. Der Gerichtsvollzieher wird hierzu einen Termin beim Schuldner vor Ort oder in seinen Räumlichkeiten vereinbaren. Es ist dringend zu empfehlen, diesen Termin wahrzunehmen.
  • Was ist ein Schuldanerkenntnis?
    Ein Schuldanerkenntnis ist die schriftliche, mündliche oder auf Verhalten basierende Bestätigung des Bestehens einer offenen Forderung. Im Falle von Schulden spricht man daher auch von einem Schuldanerkenntnis. Das Anerkenntnis kann somit auf unterschiedliche Arten erfolgen, entweder durch eine Willenserklärung oder durch eine entsprechende Handlung.
  • Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
    Ein Vollstreckungsbescheid ermächtigt den Gläubiger unter anderem, eine Zwangsvollstreckung zu veranlassen. Dabei werden Wertgegenstände des Schuldners gepfändet, deren Erlös die Gläubiger erhalten. Der Vollstreckungsbescheid ist ein sogenannter Vollstreckungstitel. Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids erfolgt durch das Amtsgericht. Der Bescheid wird per Post oder von einem Gerichtsvollzieher zugestellt. Ein Vollstreckungsbescheid ist mindestens 30 Jahre gültig. Das bedeutet, dass Gläubiger mithilfe dieses Bescheids 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung ausüben und so die geschuldete Forderung einmahnen können.
  • Was ist das Insolvenzeröffnungsverfahren?
    Dieses Verfahren wird durchgeführt, wenn entweder der Schuldner selbst (Eigenantrag) oder ein Gläubiger (Fremdantrag) den Antrag auf Insolvenz stellt. Im Eröffnungsverfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt sind, bevor das Verfahren tatsächlich eröffnet wird. Das Gericht eröffnet ein Insolvenzverfahren immer nur auf Antrag, niemals von Amts wegen. Bei einem Fremdantrag muss der Insolvenzgläubiger ein sogenanntes eigenes rechtliches Interesse an der Eröffnung haben. Er muss also eine fällige, nicht gestundete und unbedingte Forderung gegen den Schuldner haben sowie einen Öffnungsgrund der glaubhaft dargelegt werden muss.
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