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Rechtsanwältin erklärt das Insolvenzverfahren

Schuldenfrei in greifbarer Nähe-
Wir helfen Ihnen raus aus der Schuldenfalle

SCHULDNERBERATUNG BUNDESWEIT

Jetzt schnell zur Schuldenfreiheit

die Möglichkeit haben in 3 Jahren schuldenfrei zu sein.

schnelle Beratung in unseren Büros, telefonisch oder per Onlineberatung.

kostenloses Erstberatungsgespräch

keine langen Wartezeiten - Direkter Start

Über 1500+ Fälle / Jahr bundesweit

Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei unterstützen wir Sie diskret und kompetent bei allen Fragen rund um Schulden, Mahnungen und Insolvenz

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Füllen Sie das Formular aus und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

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Wir helfen Ihnen bei einem finanziellen Neustart, unsere Gespräche werden telefonisch, online oder Vorort angeboten.

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Ehepaar sitzt mit Schuldnerberaterin zusammen in der Schuldnerberatung

Ihre Situation

die Ermittlung einer monatlich erheblich niedrigeren Belastung.

Erfolgreiche Verhandlungen mit Gläubigern und Banken.

 

einen geraden Weg zur Schuldenfreiheit.

 

direkte Hilfe sofort nach Ihrer Anfrage.

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komplette Aufarbeitung Ihrer Unterlagen.

 

eine bezahlbare Rate für alle Schulden.

​​erfolgreiche Schuldnerberatung im privaten und geschäftlichen Bereich.

Ablauf der Schuldnerberatung

1. Erstberatung

Füllen Sie das Kontaktformular aus. Unsere Schuldnerberatung kontaktiert Sie telefonisch - kostenlos, unverbindlich und

schnell um mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

2. Termine und Beratung sofort

Wir bieten Ihnen eine persönliche oder online Schuldnerberatung an. Dann bleiben Sie diskret und haben keine Laufereien und Wartezeiten mit anderen in einem Raum. Wir rufen auf unser Kosten sofort zurück und klären alle anfallenden Fragen.

3. Einigungsversuch

Nach Erhalt Ihres unterschriebenen Vertrags und Eingang der ersten Ratenzahlung ermitteln wir Ihre Forderungshöhen und verhandeln außergerichtlich mit Ihren Gläubigern, um Ihre Schulden zu reduzieren und die monatliche Rate zu senken. Ist Ihr Ziel die Privatinsolvenz, führen wir den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch und stellen die erforderliche Bescheinigung aus.

4. Insolvenzverfahren

Sollte die Einigung scheitern, bescheinigen wir Ihnen den Versuch und begleiten Sie durch die Insolvenz (Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz).

​​5. Restschuldbefreiung

Wenn Sie während der Wohlverhaltensphase Ihre Pflichten nicht verletzt haben, befreit Sie das Insolvenzgericht nach maximal 3 Jahren von (nahezu) allen Schulden.  

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