

1. Was ist Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenzverfahren, ist ein gesetzlich geregelter Weg für Privatpersonen, ihre Schulden innerhalb von drei Jahren abzubauen und anschließend die Restschuldbefreiung zu erhalten.
Sie eignet sich für Menschen, die ihre monatlichen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen können.
2. Voraussetzungen für die Privatinsolvenz
2.1 Grundvoraussetzung: Zahlungsunfähigkeit
Ein Verbraucher muss zahlungsunfähig sein. Das bedeutet:
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Die monatlichen Einnahmen reichen nicht aus, um alle bestehenden Schulden zu bedienen.
2.2 Voraussetzungen für ehemalige Selbständige
Für ehemalige Selbständige gelten zusätzliche Bedingungen:
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Es dürfen maximal 19 Gläubiger vorhanden sein.
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Es dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, z. B.:
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offene Löhne
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ausstehende Krankenkassenbeiträge
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Lohnsteuerforderungen
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Trifft eine dieser Bedingungen nicht zu, ist die Regelinsolvenz erforderlich.
3. Wie meldet man Privatinsolvenz an?
Die Anmeldung der Privatinsolvenz erfolgt in mehreren Schritten.
3.1 Außergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor ein Insolvenzantrag gestellt werden darf, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch gesetzlich verpflichtend.
Dieser Versuch muss durch eine geeignete Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 InsO bestätigt werden. Dazu gehören:
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Rechtsanwälte
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anerkannte Schuldnerberatungsstellen
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Verbraucherzentralen
Die RA Schuldnerberatung übernimmt dabei:
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die Kommunikation mit Gläubigern
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die Erstellung eines Vergleichsvorschlags
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die Bescheinigung über das Scheitern der Einigung
3.2 Insolvenzantrag stellen
Nach dem gescheiterten Einigungsversuch kann die Privatinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden.
4. Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
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Die Verbraucherinsolvenz dauert heute nur noch drei Jahre.
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Nach dieser Zeit kann das Gericht die Restschuldbefreiung erteilen.
5. Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung ist der Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Sie führt dazu, dass der Schuldner — sofern er sich korrekt verhalten hat — alle verbliebenen Schulden erlassen bekommt.
Damit ist ein finanzieller Neustart möglich.
6. Unterstützung durch die RA Schuldnerberatung
Die RA Schuldnerberatung bietet persönliche, telefonische und Online-Unterstützung.
Leistungen im Überblick
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Analyse der finanziellen Situation
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Erstellung eines individuellen Entschuldungsplans
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Verhandlungen mit Gläubigern
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Erreichen von Ratenzahlungen, Stundungen oder Reduzierungen
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Begleitung durch Vergleich, außergerichtliche Schuldenbereinigung oder Insolvenzantrag
7. Ablauf der Schuldnerberatung bei der RA Schuldnerberatung
Der Beratungsprozess besteht aus drei Phasen:
7.1 Erstberatung
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Sammeln aller Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Mahnungen)
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Erstellung einer vollständigen Gläubigerliste
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Analyse der Zahlungsfähigkeit
7.2 Forderungsüberprüfung
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Kontaktaufnahme zu allen Gläubigern
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Einholung exakter Forderungsstände
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Überprüfung auf Berechtigung und Höhe
7.3 Schuldenbereinigung
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Verhandlung über Einmalzahlungen, reduzierte Raten oder Vergleiche
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Erstellung eines realistischen Tilgungsplans
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Falls nötig: Einleitung der Privat- oder Regelinsolvenz
8. Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz?
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Privatinsolvenz: Für Verbraucher und bestimmte ehemalige Selbständige
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Regelinsolvenz: Für Selbständige mit vielen Gläubigern oder mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
Die RA Schuldnerberatung klärt, welches Verfahren für Sie zutrifft.
8. Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz?
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Privatinsolvenz: Für Verbraucher und bestimmte ehemalige Selbständige
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Regelinsolvenz: Für Selbständige mit vielen Gläubigern oder mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen
Die RA Schuldnerberatung klärt, welches Verfahren für Sie zutrifft.