Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und wie funktioniert es?
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), ist ein normales Girokonto oder Guthaben Konto, welches von verschuldeten Personen verwendet werden kann, um eine Pfändung durch Gläubiger zu verhindern oder zu beschränken.
Wie hilft mir ein P-Konto?
Wenn Ihr Konto von einer Pfändung bedroht ist oder bereits gepfändet wurde, sollten Sie es so schnell wie möglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So erhalten Sie automatisch den Grundfreibetrag bzw. Sockelfreibetrag in Höhe von 1.499,90 EUR. Wenn Sie nur diesen Freibetrag benötigen, müssen Sie in der Regel keine P-Konto Bescheinigung bei der Bank vorlegen.
Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Der Grundfreibetrag von 1.499,90 EUR entspricht nach § 850c Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO der Pfändungsfreigrenze und ist einkommensunabhängig. Diese Regelung dient der Sicherung des Existenzminimums.
Wie kann man den den Freibetrag einer P-Kontos erhöhen?
Möchten Sie Ihren Freibetrag erhöhen, weil Sie beispielsweise Unterhaltszahlungen leisten müssen? Dann benötigen Sie nach § 850k ZPO (Pfändungsschutzkonto) eine P-Konto Bescheinigung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Pfändungsfreibetrag erhöht wird?
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Sie bekommen Kindergeld (§ 850k ZPO Abs. 2 Satz 3).
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Sie bekommen gemäß § 850k ZPO Abs. 2 Satz 2 "Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes im Sinne des § 54 Abs. 3 Nr. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch".
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Sie bekommen gemäß § 850k ZPO Abs. 2 Satz 2 einmalige Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (z.B. Unterstützung für eine Klassenfahrt, die Erstausstattung des Kindes oder für einen Umzug).
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Sie erhalten Geldleistungen für Personen, die mit Ihnen in einer Gemeinschaft leben, denen Sie aber nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (§ 850k ZPO Abs. 2 Satz 1b).
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Sie sind zur Zahlung von Unterhalt gesetzlich verpflichtet, z.B. für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder (§ 850k ZPO Abs. 2 Satz 1a).
Als Rechtsanwälte dürfen wir Ihnen nach § 305 InsO Abs. 1 Nr. 1 diese Bescheinigung ausstellen. Die von uns ausgestellte P-Konto Bescheinigung gilt bundesweit.
Welche Unterlagen benötigen wir für die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung?
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Heiratsurkunde
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Nachweis über Sozialleistungen bei einer Bedarfsgemeinschaft
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Geburtsurkunden eigener Kinder
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Bescheid der Familienkasse
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Nachweis über eventuelle Sonderzahlungen
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Nachweis über den Eingang von Kindergeld auf dem P-Konto
Mit diesen Unterlagen können wir den für Sie richtigen Pfändungsfreibetrag ermitteln.
Wie viele P-Konten darf man haben?
Jedem Schuldner steht nur ein einziges Pfändungsschutzkonto zu.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unserer Schuldnerberater.