top of page

P-Konto

Rechtsberatung

Pfändungsschutz Konto -
Schuldnerhilfe bei Schulden

Endlich schuldenfrei - professionelle Schuldnerberater helfen - schulden frei mit uns

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und wie funktioniert es?

 

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), ist ein normales Girokonto oder Guthaben Konto, welches von verschuldeten Personen verwendet werden kann, um eine Pfändung durch Gläubiger zu verhindern oder zu beschränken.

Wie hilft mir ein P-Konto?

Wenn Ihr Konto von einer Pfändung bedroht ist oder bereits gepfändet wurde, sollten Sie es so schnell wie möglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So erhalten Sie automatisch den Grundfreibetrag bzw. Sockelfreibetrag in Höhe von 1.410,00 EUR. Wenn Sie nur diesen Freibetrag benötigen, müssen Sie in der Regel keine P-Konto Bescheinigung bei der Bank vorlegen.

Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Der Grundfreibetrag von 1.410,00 EUR entspricht nach § 850c Abs. 1 i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO der Pfändungsfreigrenze und ist einkommensunabhängig. Diese Regelung dient der Sicherung des Existenzminimums.

Wie kann man den den Freibetrag einer P-Kontos erhöhen?

Möchten Sie Ihren Freibetrag erhöhen, weil Sie beispielsweise Unterhaltszahlungen leisten müssen? Dann benötigen Sie nach § 850k ZPO (Pfändungsschutzkonto) eine P-Konto Bescheinigung. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Pfändungsfreibetrag erhöht wird?

  • Sie bekommen Kindergeld (§ 850k ZPO Abs. 2 Satz 3). 

  • Sie bekommen gemäß § 850k ZPO Abs. 2 Satz 2 "Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes im Sinne des § 54 Abs. 3 Nr. 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch".

  • Sie bekommen gemäß § 850k ZPO Abs. 2 Satz 2 einmalige Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (z.B. Unterstützung für eine Klassenfahrt, die Erstausstattung des Kindes oder für einen Umzug).

  • Sie erhalten Geldleistungen für Personen, die mit Ihnen in einer Gemeinschaft leben, denen Sie aber nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (§ 850k ZPO Abs. 2 Satz 1b).

  • Sie sind zur Zahlung von Unterhalt gesetzlich verpflichtet, z.B. für Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder (§ 850k ZPO Abs. 2 Satz 1a).

Als Rechtsanwälte dürfen wir Ihnen nach § 305 InsO Abs. 1 Nr. 1 diese Bescheinigung ausstellen. Die von uns ausgestellte P-Konto Bescheinigung gilt bundesweit.

Welche Unterlagen benötigen wir für die Ausstellung einer P-Konto-Bescheinigung?

  • Heiratsurkunde

  • Nachweis über Sozialleistungen bei einer Bedarfsgemeinschaft

  • Geburtsurkunden eigener Kinder

  • Bescheid der Familienkasse

  • Nachweis über eventuelle Sonderzahlungen

  • Nachweis über den Eingang von Kindergeld auf dem P-Konto  

Mit diesen Unterlagen können wir den für Sie richtigen Pfändungsfreibetrag ermitteln.

Wie viele P-Konten darf man haben?

Jedem Schuldner steht nur ein einziges Pfändungsschutzkonto zu.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unserer Schuldnerberater.

bottom of page