top of page
Rechtsberatung

Häufig gestellte Fragen 
zur Schuldnerberatung

Endlich schuldenfrei - professionelle Schuldnerberater helfen - schulden frei mit uns

  • Was ist die Insolvenzordnung?
    Die Insolvenzordnung ist zum 01.01.1999 in Kraft getreten. Zum ersten Mal hat der Gesetzgeber den Bürgern die Möglichkeit zu einer vollständigen Entschuldung eröffnet. Auch gegen den Willen von Gläubigern kann sich der redliche Schuldner von seinen Forderungen befreien. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die Entschuldung sowie die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse und soweit vorhanden die Verwertung von Vermögen des Schuldners. Die Insolvenzordnung regelt das gesamte Verfahren.
  • Was sind häufige Gründe für eine Insolvenz?
    Es gibt einige Gründe, die zu einer Überschuldung und in der Folge in eine Privatinsolvenz führen. Plötzliche Veränderungen der Lebensumstände sind die häufigste Ursache für eine Überschuldung und dem folgenden Weg in eine Privatinsolvenz. Hierzu zählen unter anderem Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Scheidung und Suchterkrankungen. Allerdings kann auch der falsche Umgang mit den finanziellen Mitteln und unwirtschaftliche Haushaltsführung zu einer Überschuldung führen. Ist in der Folge der zuvor genannten Ursachen eine Zahlung an die Gläubiger nicht mehr möglich und ein Vergleich mit den Gläubigern kommt auch nicht zustande, dann ist der letzte Ausweg meistens die Privatinsolvenz.
  • Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
    Das Insolvenzverfahren dauert 3 Jahre ab Eröffnung.
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Verbraucherinsolvenzverfahren und einem Regelinsolvenzverfahren?
    Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nur für Verbraucher oder ehemals Selbständige, die ihr Gewerbe abgemeldet haben. Ehemalige Selbstständige dürfen zudem maximal 19 Gläubiger haben und es dürfen keine Forderungen von Mitarbeitern aus Lohn oder Lohnnebenkosten wie z.B. Lohnsteuer, Krankenkassenbeiträge etc. vorhanden sein. Unternehmer, die noch unternehmerisch tätig sind oder ehemalige Unternehmer, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen einen Regelinsolvenzantrag stellen. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist im Vorfeld ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungs-versuch gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei, sowie bei der Stellung des Insolvenzantrages, unterstützt z.B. eine Schuldnerberatung. Ansonsten sind die Verfahren gleich.
  • Wann lohnt sich die Privatinsolvenz?
    Es hängt immer von der individuellen Situation des Schuldners ab, ob der Gang in eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist. Grundsätzlich gibt es keine bestimmte Summe, ab der sich eine Privatinsolvenz lohnt. Allgemein lohnt sich eine Privatinsolvenz in jedem Fall, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist und ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern scheitert. Auch bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kann die Privatinsolvenz der richtige Weg sein.
  • Welche Formulare gibt es für den Insolvenzantrag?
    Es gibt vorgegebene Formulare, der Insolvenzantrag ist auf den amtlichen Vordrucken zu stellen. Der Schuldner hat sich zwingend an die Vorgaben der Vordrucke zu halten und diese vollständig und sorgfältig auszufüllen. Die Schuldnerberatungsstelle, die auch den außergerichtlichen Einigungsversuch mit begleitet hat, unterstützt hier bei dem Ausfüllen des Antrages sowie den erforderlichen Anlagen und ggf. auch bei der Stellung des Kostenstundungsantrags für das Verfahren.
  • Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
    Jeder Kontoinhaber hat Anspruch darauf, dass seine Bank innerhalb von vier Werktagen das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln muss. Dieser gesetzlichen Vorgabe kann sich auch kein in Deutschland tätiges Kreditinstitut entziehen. Es gibt zudem die Möglichkeit, den Sockelfreibetrag zu erhöhen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Hierfür kann man sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, die dann bei der Bank vorgelegt werden muss.
  • Wie hoch ist aktuell der Grundfreibetrag auf dem P- Konto?
    Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hat jeder Verbraucher die Möglichkeit, sich gegen eine mögliche Kontopfändung zu schützen. Mit Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto ist ein monatlicher Betrag von 1.499,99 Euro (Stand 1. Juli 2024) auf dem Konto vor einer Pfändung geschützt. Erst Beträge, die über diesen Sockelbetrag hinausgehen, können entsprechend gepfändet werden.
  • Was ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch?
    Der Schuldenbereinigungsversuch ist Voraussetzung für die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Eine sogenannte geeignete Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bescheinigt, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt wurde und gescheitert ist. Mithilfe dieser Stelle, also einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt, Steuerberater.... muss gemeinsam ein Vergleichsvorschlag an die Gläubiger gerichtet werden. Ein Vergleich ist ein Angebot, wieviel der Schuldner seinen Gläubigern zahlen kann. Der Betrag richtet sich nach dem pfändbaren Einkommen. Wenn der Vergleichsvorschlag scheitert, also nicht alle Gläubiger ihre Zustimmung erteilen, dann ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch gescheitert. Mit einer Bescheinigung der vorgenannten Person oder Stelle, über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs kann dann innerhalb einer Frist von 6 Monaten der Insolvenzantrag gestellt werden.
  • Wie kann ich einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch durchführen?
    Mithilfe einer Schuldnerberatungsstelle werden alle Gläubiger angeschrieben und gefragt, wie hoch ihre Forderungen sind. Danach bietet der Schuldner den Gläubigern entweder einen Einmalbetrag oder die Zahlung eines bestimmten Betrages über einen längeren Zeitraum an. Dieser wird dann gemäß einer errechneten Quote an die Gläubiger gezahlt. Die Gläubiger erklären ihrerseits den Verzicht auf den Rest der Forderung, sofern der Plan vom Schuldner erfüllt wird. Normalerweise wird dieser Vertrag über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Gläubigern noch durch einen Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen ergänzt. Solange der Schuldner zahlt, soll der Gläubiger also nicht vollstrecken dürfen.
  • Was ist eine Lohnabtretung?
    Eine Lohnabtretung kann sich jeder unter­schreiben lassen, der einem anderen Geld leiht. Werden später Raten nicht gezahlt, kann die Lohn­abtretung dem Arbeit­geber vorgelegt werden und dieser überweist die ent­sprechende Summe an denjenigen, der die Lohn­abtretung eingereicht hat.
  • Was ist eine Lohnpfändung?
    Bei der Lohnpfändung muss Ihr Gläubiger zunächst einen Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, gerichtlicher Vergleich, notarielles Schuldanerkenntnis) gegen Sie besitzen. Er kann dann bei Gericht einen Pfändungsbeschluss erwirken. Ihr Arbeitgeber ist dann gesetzlich verpflichtet, Ihr Gehalt bis zur Pfändungsfreigrenze an den entsprechenden Gläubiger zu überweisen. Dies kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Was ist eine Bürgschaft?
    Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, in dem sich der Bürge gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlich­keiten eines Dritten (Hauptschuldner) einzustehen. Das heißt eine Bürgschaft ist eine Absicherung für Gläubiger. Diese wollen damit das Risiko verringern, ihr Geld wegen einer Zahlungs­unfähigkeit des Haupt­schuldners nicht zurückzubekommen.
  • Was ist eine Restschuldbefreiung?
    Die Restschuldbefreiung stellt dann das Ende des Insolvenzverfahrens dar. Bei einem ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens bekommt der "redliche" Schuldner mit der Restschuldbefreiung seine Schulden erlassen.
  • Was ist eine Vermögensauskunft?
    Bei einer Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid genannt) gibt der Schuldner eine Erklärung über seine Vermögenslosigkeit ab. Dabei handelt es sich um ein Verzeichnis über sein gesamtes pfändbares und unpfändbares Vermögen und enthält insbesondere Angaben über: die Vermögensstände, Kontoverbindungen und Bausparguthaben, Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Angabe der Arbeitsstelle, Lebensversicherungen usw. In der Regel gibt der Schuldner die Vermögensauskunft über den aktuellen Vermögensstand vor einem Gerichtsvollzieher ab.
  • Was macht der Insolvenzverwalter?
    Nach der Eröffnung eines möglichen Insolvenzverfahrens durch das zuständige Amtsgericht wird vom zuständigen Gericht ein Insolvenzverwalter benannt und eingesetzt. Zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters gehören, dass er die sogenannte Insolvenzmasse verwaltet und vorhandene Vermögenswerte verwertet, um den erzielten Erlös an die Gläubiger aufzuteilen.
  • Was ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
    Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird vom Vollstreckungsgericht verfügt und versetzt den Gläubiger in die Lage z. B. den Lohn oder das Gehalt eines Schuldners pfänden zu lassen. Der Gerichtsvollzieher stellt den erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem sogenannten Drittschuldner zu. Dies kann unter Anderem der Arbeitgeber oder die Bank des Schuldners sein. Auch der Schuldner selbst erhält eine Kopie des Beschlusses, dies erfolgt jedoch in der Regel später als die Zustellung an den Drittschuldner.
  • Was macht ein Gerichtsvollzieher?
    Der Gerichtsvollzieher wird vom Gläubiger beauftragt, Forderungen gegenüber Schuldnern durchzusetzen bzw. einzutreiben. Durch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers kann festgestellt werden, ob beim Schuldner Vermögenswerte vorhanden sind. Der Gerichtsvollzieher wird hierzu einen Termin beim Schuldner vor Ort oder in seinen Räumlichkeiten vereinbaren. Es ist dringend zu empfehlen, diesen Termin wahrzunehmen.
  • Was ist ein Schuldanerkenntnis?
    Ein Schuldanerkenntnis ist die schriftliche, mündliche oder auf Verhalten basierende Bestätigung des Bestehens einer offenen Forderung. Im Falle von Schulden spricht man daher auch von einem Schuldanerkenntnis. Das Anerkenntnis kann somit auf unterschiedliche Arten erfolgen, entweder durch eine Willenserklärung oder durch eine entsprechende Handlung.
  • Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
    Ein Vollstreckungsbescheid ermächtigt den Gläubiger unter anderem, eine Zwangsvollstreckung zu veranlassen. Dabei werden Wertgegenstände des Schuldners gepfändet, deren Erlös die Gläubiger erhalten. Der Vollstreckungsbescheid ist ein sogenannter Vollstreckungstitel. Die Zustellung des Vollstreckungsbescheids erfolgt durch das Amtsgericht. Der Bescheid wird per Post oder von einem Gerichtsvollzieher zugestellt. Ein Vollstreckungsbescheid ist mindestens 30 Jahre gültig. Das bedeutet, dass Gläubiger mithilfe dieses Bescheids 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung ausüben und so die geschuldete Forderung einmahnen können.
  • Was ist das Insolvenzeröffnungsverfahren?
    Dieses Verfahren wird durchgeführt, wenn entweder der Schuldner selbst (Eigenantrag) oder ein Gläubiger (Fremdantrag) den Antrag auf Insolvenz stellt. Im Eröffnungsverfahren wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt sind, bevor das Verfahren tatsächlich eröffnet wird. Das Gericht eröffnet ein Insolvenzverfahren immer nur auf Antrag, niemals von Amts wegen. Bei einem Fremdantrag muss der Insolvenzgläubiger ein sogenanntes eigenes rechtliches Interesse an der Eröffnung haben. Er muss also eine fällige, nicht gestundete und unbedingte Forderung gegen den Schuldner haben sowie einen Öffnungsgrund der glaubhaft dargelegt werden muss.
bottom of page